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Arbeitsrecht

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann auch etwas positives sein; nämlich dann, wenn man sich verändern möchte. Aber wie geht es weiter, wenn der Arbeitgeber kündigt? Welche Kündigungsfristen sind zu beachten? Erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung? Was geschieht mit dem Weihnachtsgeld?

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Bei diesen und anderen Fragen sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir beraten Sie auch dahingehend, wie Sie sich gegenüber dem Arbeitsamt oder JobCenter zu verhalten haben. 

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Hier sehen Sie einen Ausschnitt unserer Leistungen:

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  • Durchsetzung und Abwehr von verhaltensbedingten, betriebsbedingten und personenbedingten Kündigungen

  • Verhalten bei Abmahnungen (einschließlich Einträgen in die Personalakte)

  • taktisches Verhalten bei Änderungskündigungen

  • Aushandeln von Abfindungen

  • Überprüfen, Erstellen und Korrektur von Arbeitszeugnissen

  • Berechnung und Durchsetzung Ihres Urlaubsanspruchs

  • (Abwehr der) Rückforderung von Weihnachtsgeld

  • Beratung zu Überstunden

  • Beratung und Vertretung bei Mobbing und Bossing

  • Beratung und Vertretung des Betriebsrates

  • Beratung zu Besonderheiten bei Schwerbehinderten

  • Beratung zu Tarifverträgen

  • Abwehr von Kündigungen Schwangerer

  • Beratung zum Umgang mit einem Betriebsübergang, einer Insolvenz des Arbeitgebers oder einer Versetzung und Beförderung

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen

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Egal ob Sie Arbeitgeber, Azubi, Mini-Jobber, (leitender) Angestellter oder Führungskraft sind: Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Eventuell laufen kurze Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Für eine Kündigungsschutzklage beispielsweise haben Sie ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit.

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Ihre Rechtsanwälte

Peter H. Dinckels und Marcella Hess

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