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Familienrecht

Im Familienrecht braucht es Fingerspitzengefühl. Rechtlich ist zum Beispiel eine Ehe nichts anderes als ein Vertrag; aber ein Vertrag, der viele emotionale Aspekte beinhaltet.

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Bei einer Scheidung gibt es viele Probleme, die entstehen können:

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In aller Regel muss ein Ehepartner Unterhalt zahlen,  und das schon ab der Trennung. Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen, sind auch diese unterhaltsberechtigt. Für die Kinder muss zudem das Sorgerecht und das Umgangsrecht geregelt werden. Ist ein gemeinsames Haus oder eine Eigentumswohnung vorhanden, muss auch hierfür eine Lösung, im schlimmsten Fall eine Teilungsversteigerung, gefunden werden.

In der Kanzlei am Hochgericht bieten wir Ihnen umfassende Betreuung und Beratung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.

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Dazu zählen auch

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  • Beratung und Vertretung in sorgerechtlichen Fragen (insbesondere Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitssorge, Vermögenssorge)

  • Gestaltung des Güterrechts

  • Beratung zu Eheverträgen

  • Beratung zu Scheidungsfolgenverträgen

  • Beratung zu ehebedingten Schenkungen und Zuwendungen

  • Berechnung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt

  • Geltendmachung des Zugewinnausgleichs

  • Berechnung des Versorgungsausgleichs

  • Korrespondenz mit dem Jugendamt

  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

  • Vermögensauseinandersetzung und vieles mehr

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Ihre Rechtsanwälte

Peter H. Dinckels und Marcella Hess

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