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Verkehrsrecht

Das Auto spielt im Alltag vieler Menschen eine wesentliche Rolle; sei es weil man es benötigt, um zur Arbeit zu kommen oder um die Kinder zum Fußballtraining zu fahren. Aber auch, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel bzw. das Fahrrad nutzen oder als Fußgänger unterwegs sind: das Verkehrsrecht schützt Sie, legt ihnen aber auch Pflichten auf.

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Werden Sie beispielsweise als Insasse eines Busses verletzt, weil der Fahrer zu stark bremst oder weil ein anderes Fahrzeug mit dem Bus kollidiert, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz- und Schmerzensgeld. Sind Sie mit dem Fahrrad auf dem Weg vom Biergarten nachhause und die Polizei verlangt von Ihnen einen Alkoholtest, kann dieser dazu führen, dass Sie Ihren Autoführerschein verlieren.

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In sehr vielen Fällen ist die Hinzuziehung eines Anwaltes ratsam, damit Sie Versicherungen, Polizei und Ordnungsamt auf Augenhöhe gegenüberstehen. Apropos Versicherung: Die Anwaltskosten sind regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu ersetzen, wenn Sie einen Verkehrsunfall nicht verschuldet haben.

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Wir vertreten Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Überzeugen Sie sich selbst: 

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  • Verkehrszivilrecht

    • Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung (einschließlich Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, etc)

    • Abwehr von Ansprüchen, weil Sie einen Unfall (z.B. auch als Fußgänger oder Radfahrer) verursacht haben sollen

 

  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

    • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsverstößen, Abstandsverstößen, Missachtung von Ampelzeichen (Rotlichtverstoß), Handy am Steuer oder Parkverstößen

    • Abwehr von Verwarngeldern und Bußgeldern

 

  • Verkehrsstrafrecht

    • Verteidigung beim Vorwurf Trunkenheit im Verkehr (Alkoholfahrt), Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung (z.B. Drängeln, Ausbremsen), Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, usw. 

    • Abwehr von Fahrverboten, Fahrerlaubnisentzug und Geld- oder sogar Haftstrafen

    • Begleitung bei der Wiedererlangung des Führerscheins bzw. der Fahrerlaubnis

 

  • Verkehrsverwaltungsrecht

    • Abwehr von Fahrtenbuchauflagen

    • Geltendmachung Ihrer Ansprüche bei unrechtmäßigen Abschleppvorgängen

    • Beratung und Vertretung bei sonstigen Problemen mit der Führerscheinstelle, der Zulassungsstelle und anderen Behörden

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Ihre Rechtsanwälte

Peter H. Dinckels, Marcella Hess und Jan-Christoph Zettler

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