Ihre Ansprüche bei einem Verkehrsunfall
Durchschnittlich mehr als 7.000 Mal kommt es auf Deutschlands Straßen zum Unfall - jeden Tag!
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Diese Unfälle bearbeitet eine überschaubare Anzahl von KFZ-Haftpflichtversicherungen mit hochspezialisierten Sachbearbeitern.
Sie als Geschädigter haben sich deutlich seltener mit einem Unfall zu beschäftigen. Daher stellen wir Ihnen hier einige Informationen zur Verfügung, um Sie bei der Schadenbearbeitung zu unterstützen:
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Abschleppkosten:
Ihr Auto ist nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrbereit und Sie oder die Polizei haben einen Abschleppdienst beauftragt?
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Auch diese Kosten hat die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel zu tragen.
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Auslagen und Aufwandsentschädigung:
Für Ihren Aufwand im Zusammenhang mit einem unverschuldeten Verkehrsunfall, d.h. die Ermittlung der zuständigen Versicherung, die Schadenmeldung, Sachstandsanfragen, Bearbeitung und Beantwortung von Schreiben der gegnerischen Versicherung erhalten Sie nach der Rechtsprechung in der Regel 25,00 €!
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Reparaturkosten:
Selbstverständlich muss die Versicherung auch die Kosten einer durchgeführten Reparatur durchführen. Das gilt aber nicht immer in voller Höhe. Unter Umständen dürfen Sie auf eine andere (günstigere) Werkstatt verwiesen werden; z.B. wenn Ihr Auto älter als drei Jahre ist und nicht durchgehend durch eine Herstellerwerkstatt gewartet wurde.
Abschleppkosten:
Ihr Auto ist nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrbereit und Sie oder die Polizei haben einen Abschleppdienst beauftragt?
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Auch diese Kosten hat die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel zu tragen.
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Schmerzensgeld:
Sie oder ein Mitfahrer wurden durch den Unfall verletzt? Das Schmerzensgeld bemisst sich nach Art und Auswirkung der konkreten Verletzungen. Es lässt sich beispielsweise nicht pauschal sagen, dass man für ein Schleudertrauma 500,00 oder 1.000,00 € bekommt. Vielmehr muss man die ganz konkreten Umstände zugrundelegen. Schmerzensgeldtabellen können hier erste Anhaltspunkte liefern
Nutzungsausfall und Mietwagen:
Können Sie Ihr Auto nicht nutzen, weil es in der Werkstatt steht oder ein Totalschaden ist? Dann haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung in Geld oder einen Mietwagen. Auch hier kürzen die Versicherungen regelmäßig Ihre Ansprüche, weil beispielsweise ein Mietwagen angeblich überteuert oder der geltend gemachte Nutzungsausfall zu hoch sei.
Gutachterkosten:
Solange es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, haben Sie auch Anspruch auf die Ersatz der Kosten eines Sachverständigen. Lehnen Sie einen Gutachter, den die gegnerische Versicherung beauftragt ab! Sie ahnen, welche Möglichkeiten dieser hat, um den Schaden "kleinzurechnen".
Wertminderung:
Beim Verkauf eines Autos, das in einen Unfall verwickelt war, müssen Sie angeben, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Dies wird sich auch im Verkaufspreis bemerkbar machen. Daher muss Ihnen die Versicherung auch diese Differenz erstatten, die idealerweise ein Gutachter ermittelt.
Anwaltskosten:
Wie erwähnt, erhalten Sie eine Aufwandspauschale in Höhe von sage und schreibe 25,00 €. Dieser Betrag ist es in aller Regel nicht wert, sich derart intensiv mit der Sache zu befassen. Lassen Sie sich lieber anwaltlich vertreten. Die Anwaltskosten sind in der Regel auch von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
und vieles mehr:
Die Versicherungen werden immer kreativer, um Schäden nicht oder nicht in voller Höhe regulieren zu müssen. Nur wer hier ständig am Ball bleibt, kann mithalten. Auch deshalb sollten Sie die Sache auf Augenhöhe klären lassen.
3 Gründe anzurufen:
Zeitersparnis
Durch unsere Erfahrung und unser geschultes Personal sind wir in der Lage, die Bearbeitung Ihres Verkehrsunfalls schnell und effizient durchzuführen.
Know-How
Die Bearbeitung von Verkehrsunfällen ist für uns alltäglich. Durch diese Routine und ständige Fortbildung stellen wir sicher, dass Sie ein optimales Ergebnis erreichen.
höhere Zahlung
Werfen Sie Ihr Geld nicht zum Fenster raus. Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie Ansprüche, die Sie durchsetzen sollten. Es gibt keinen Grund hierauf teilweise zu verzichten.
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