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Miet- und Wohnungseigentums-recht

Das Mietrecht bietet viel Streitpotenzial. Sei es, weil der Mieter die Miete nicht oder verspätet zahlt oder vertragswidrig Tiere in der Wohnung hält, weil der Vermieter die Nebenosten nicht oder nicht richtig abrechnet oder er Mietmängel (wie z.B. Schimmel, defekte Fenster, kaputte Klingel) nicht beseitigen lässt.

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Ich vertrete Mieter und Vermieter in allen Bereichen des Mietrechts. Daneben stehe ich auch bei der Verhandlung und Ausarbeitung von Mietverträgen zur Seite, damit Probleme möglichst von Anfang an vermieden werden.

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Doch auch der beste Mietvertrag nützt nichts, wenn sich beispielsweise Ihr Mieter nicht daran hält. Dann ist es erforderlich, ihn abzumahnen oder sogar die Kündigung auszusprechen.

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Die Anforderungen an eine Kündigung durch den Vermieter sind hoch, weshalb es häufig zu Formfehlern kommt. Aber auch wenn der Mieter sich vertragskonform verhält, kann eine Kündigung erforderlich werden; beispielsweise wegen Eigenbedarfs. An eine Eigenbedarfskündigung werden von Gesetzgeber und Rechtsprechung besonders hohe Anforderungen gestellt. Auch in diesen Fällen berate und vertrete ich Mieter und Vermieter bis hin zur Einreichung bzw. Abwehr einer Räumungsklage. Dabei bin ich bundesweit, insbesondere jedoch in Mainz sowie dem Rhein-Main-Gebiet für Sie tätig.

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Daneben bin ich auch für Wohnungseigentümer und -verwalter tätig. Sei es bei Problemen mit der Hausgeldabrechnung, Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern oder zwischen einzelnen Eigentümern und dem WEG-Verwalter. Ein Schwerpunkt dieser Tätigkeit umfasst auch das Anfechten von Beschlüssen oder diese für nichtig erklären zu lassen.

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Weitere Bereiche meiner Tätigkeit sind:

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  • Mietrecht

    • Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen durch den Vermieter (z.B. wegen Eigenbedarf, Zahlungsrückstand oder sonst vertragswidrigem Verhalten)

    • Abmahnung von Mietern sowie Verteidigung hiergegen

    • Geltenmachung von Mietmängeln

    • Ausarbeitung von Mietaufhebungsverträgen

    • Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen

 

  • Wohnungseigentumsrecht

    • Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern und Wohnungsverwaltern

    • Überprüfung von WEG-Beschlüssen und ggf. Anfechtung

    • Überprüfung von Hausgeldabrechnungen

    • Erstellung von rechtssicheren Beschlussvorlagen

    • Vertretung in Verfahren zur Entziehung von Wohnungseigentum

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Ihr Rechtsanwalt

Jan-Christoph Zettler

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