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Inkasso und Zwangsvollstreckung

Als Gewerbetreibender sind Sie auf den Rechnungsausgleich Ihrer Kunden angewiesen - schließlich verdienen Sie Ihren Lebensunterhalt mir Ihrem Betrieb.

Wir bieten Ihnen langjährige Erfahrung im Anwaltsinkasso und Forderungsmanagement. Unsere geschulten Mitarbeiter sind darauf spezialisiert, Ihre Forderungen effektiv beizutreiben. In der Regel fordern wir Ihre Schuldner außergerichtlich auf, da dies häufig zum Erfolg führt. Falls dies mal nicht der Fall sein sollte, betreiben wir für Sie das gerichtliche Mahnverfahren und gegebenenfalls auch die Zwangsvollstreckung.

Ein besonderer Vorteil des Anwaltsinkassos ist, dass es bei der Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren durch die Gegenseite weniger Probleme gibt, als bei der Durchsetzung der Gebühren eines Inkassobüros. Außerdem beraten wir auf Wunsch auch dahingehend, dass der Forderungseinzug bestmöglich vorbereitet ist, indem wir Ihre Formulare überprüfen und Empfehlungen geben, wie diese verbessert werden könnten.

Zudem vertreten wir auch Schuldner, wenn gegen diese die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Nur weil der Gerichtsvollzieher seinen Besuch angekündigt hat, heißt das nicht, dass Sie keine Möglichkeiten haben, unberechtigte Maßnahmen abzuwehren oder z.B. die pfändbaren Beträge anpassen zu lassen.

Unser Anwaltsinkasso umfasst:

- außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche
- Vertretung im Mahn-, Klage- und Vollstreckungsverfahren
- Abwehr von Vollstreckungsschutzanträgen Ihrer Schuldner
- Vereinbarung von angemessenen Raten und Überwachung der Zahlungseingänge

Im Bereich der Zwangsvollstreckung und deren Abwehr bieten wir Ihnen:

- Vertretung bei Vollstreckungsabwehrklagen und Drittwiderspruchsklagen
- Vertretung bei der sog. Erinnerung oder Beschwerde
- Erwirkung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen zur Pfändung von z.B. Arbeitseinkommen, Kontoguthaben, Mietsicherheiten, ...
- Beauftragung von Gerichtsvollziehern zur Pfändung oder Abgabe des Vermögensverzeichnisses (früher: Offenbarungseid oder Eidestattliche Versicherung)
- Überprüfung des aktuellen Forderungsstandes
- Vertretung bei Zwangsversteigerung von Immobilien
- Zwangsräumung von Mietwohnungen
- Antragstellung zur Erlangung von Vollstreckungsschutz
- Durchsetzung der Tieferpfändung (z.B. bei Unterhaltsforderungen oder Ansprüchen aufgrund vorsätzlich begangener unerlaubter Handlungen)
- Verhandlungen zur endgültigen Erledigung der Angelegenheit

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Ihre Rechtsanwälte

Marcella Hess und Jan-Christoph Zettler

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