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Erbrecht

Der Tod eines nahstehenden Menschen kommt häufig unerwartet und bringt nicht selten erbrechtliche Streitigkeiten oder andere Probleme mit sich.

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Bestenfalls ist ein Testament vorhanden, das keine Zweifel aufkommen lässt, wen der Erblasser womit bedacht hat. Nicht selten müssen Testamente aber ausgelegt werden. Aber auch wenn ein Erbfall auf den ersten Blick unkompliziert aussieht, können sich viele Fragen ergeben: Wie ist mit Vermächtnissen umzugehen? Was geschieht beim Berliner Testament, wenn einer der Erben Pflichtteilsansprüche geltend macht? Wie kann man vorgehen, wenn der mit Vorsorgevollmacht ausgestattete Vertreter zu Lebzeiten des Erblassers über dessen Vermögen verfügt hat?

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Bei all diesen und weiteren Fragen bin ich Ihnen gerne behilflich und unterstütze Sie.

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Zu meinen Leistungen zählen unter anderem auch:

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  • Erstellen von Testamenten und Beratung zu bestehenden letzwilligen Verfügung

  • Beratung und Vertretung bei Erbausschlagungen, Erbauseinandersetzungen, Enterbung, Geltendmachung von Pflichtteilen, Abwicklung von Lebensversicherungen

  • Erstellen von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

  • Testamentsvollstreckungen

  • Nachlassverwaltungen

  • Erstellen von Behindertentestamenten

  • Erstellen und Prüfung von Erbverträgen

  • Gestaltung von Vorteilen im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer 

  • Vertretung bei Teilungsversteigerungen

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Ihre Rechtsanwalt

Peter H. Dinckels 

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