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Schadenersatzrecht

Es passiert schnell: Man ist kurz unachtsam und wirft etwas um oder verletzt einen anderen. Oder Sie gehen im Winter spazieren und rutschen vor dem Nachbargrundstück aus.

In jedem dieser Beispiele stellt sich die Frage, ob ein anderer für die entstandenen Schäden oder Schmerzen haftet. Dies ist meist dann der Fall, wenn jemand den Schaden verschuldet hat. Beim Beispiel des Sturzes vor dem Nachbarhaus könnte dieser Nachbar seine Verkehrssicherungspflicht verletzt haben, weil er trotz Schnee und Eis seiner Räumpflicht nicht nachgekommen ist.

Wir setzen Ihre Ansprüche durch. Durch unsere jahrelange Erfahrung in der Vertretung von Geschädigten und Schädigern, können wir schnell einschätzen welche Möglichkeiten und Probleme ein entsprechendes Verfahren bietet. Dabei haben die Schädiger auch häufig sämtliche Anwaltskosten zu erstatten.

Wir beraten und vertreten Sie beispielsweise,

- wenn Sie Opfer einer Straftat wie z.B. Körperverletzung, Raub, Diebstahl oder Betrug geworden sind und Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend machen wollen
- wenn man Ihnen vorwirft, einen Schaden verursacht zu haben und deshalb Schadenersatz oder Schmerzensgeld von Ihnen fordert
- wenn Sie als Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer oder Autofahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde (siehe auch: Verkehrsrecht)

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Ihre Rechtsanwälte

Marcella Hess und Jan-Christoph Zettler

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